Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma intrasoft e. K. gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der intrasoft e. K. Die Lieferungen und Leistungen der intrasoft e. K. erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Kunden bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  • Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur verbindlich, wenn die intrasoft e. K. den Bedingungen des Vertragspartners schriftlich vor Abschluss des Geschäfts zugestimmt hat.
  • Soweit der Vertragspartner von der intrasoft e. K. Software (Betriebssysteme oder sonstige Programme bezieht, ist Gegenstand dieses Vertrages das auf den Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung, Bedienungsanleitung und etwaige Handbücher sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, sie werden im folgenden auch als Software bezeichnet.
  • Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
  1. Auftragsannahme
  • Die Angebote der intrasoft e. K. sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Wird der Auftrag von unserem Kunden unterzeichnet, gilt er als verbindlich. In Einzelfällen können Aufträge ohne Unterschrift des Kunden durchgeführt werden und sind verbindlich.
  1. Lieferfristen
  • Lieferfristen können zwischen intrasoft e. K. und ihrem Vertragspartner verbindlich vereinbart werden, hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung des Auftrags als unmöglich erweist, ist die intrasoft e. K. darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner die intrasoft e. K. schadenersatzpflichtig machen kann.
  1. Preise und Zahlung
  • Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung oder Leistung am Tag der Auftragsvergabe gültige Listenpreis zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer als vereinbart. Er ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde der intrasoft e. K. verpflichtet sich, nach Ablauf dieser Frist ohne besondere Mahnung Zinsen auf diese Forderung in Höhe von 8,42 Prozent p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig ist.
  • Service- und Wartungspreise sind jährlich im voraus zu leisten. Die Wartungs-/Betreuungsverträge können schriftlich mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende der Mindestvertragsdauer.
  1. Eigentumsvorbehalt
  • Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der intrasoft e. K. und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
  1. Abnahme
  • Die Funktionsfähigkeit der Programme stellt der Anwender selbst durch Testen fest. Der Anwender nimmt die Programme ab, wenn diese gemäß der zugehörigen Dokumentation auf seiner EDV-Konfiguration gelaufen sind. Anschließend wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Wurde die Hardware nicht von der intrasoft e. K. geliefert, so muss der Anwender nachweisen, dass auftretende Fehler nicht auf seine EDV-Konfiguration zurückzuführen sind.
  1. Haftung und Gewährleistung
  • Die intrasoft e. K. haftet für die Funktionsfähigkeit der von ihr gelieferten Programme im zugesicherten Umfang. Diese Haftung umfasst aber nicht die erfolgreiche Anwendung oder den Grad der Effektivität im Betrieb des Anwenders. Sollten innerhalb von 6 Monaten nach dem Abnahmedatum Fehler in der gelieferten Software auftreten, werden sie von intrasoft e. K. gemäß der Einschränkung unter Abs. (3) kostenlos beseitigt.
  • Für Folgefehler übernimmt die intrasoft e. K. keine Haftung. Die Fehlerbeseitigung beim Anwender wird durch die kostengünstigste Möglichkeit vorgenommen. Die intrasoft e. K. haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Handbuches des Anwenders entstehen. Unter keinen Umständen haftet die intrasoft e. K. für Schäden, einschließlich entgangenen Einkünften oder anderen beiläufigen Folgeschäden, die sich aus der Benutzung oder einer eventuellen Nichtbenutzbarkeit der Software ergeben mögen, selbst bei einem Hinweis auf die Möglichkeit solcher Schäden.
  • Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Softwareprogrammen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Gründe hierfür liegen vor allem in den zahlreichen verschiedenen Hardware-/und Softwarekonfigurationen, die in unseren Tests nicht restlos erfasst werden können. Ein unterbrechungs-/oder fehlerfreier Betrieb und die vollständige Beseitigung aller etwaiger Fehler ist nicht immer möglich. Erst nach Kenntnis der Probleme mit einer bestimmten Konfiguration können wir Tests vornehmen.
  • Wir sichern keine bestimmten Eigenschaften der Softwareprogramme zu. Im Übrigen übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
  • Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und beträgt 1 Jahr.
  • Die Texte und Abbildungen der Dokumentation wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Es werden jedoch für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernommen.
  1. Überlassung von Softwareprodukten
  • Die intrasoft e. K. räumt dem Kunden das zeitlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht ein, das erworbene Softwareprodukt gemäß der Lizenzvorgabe in unveränderter Form zu nutzen. Programmkopien dürfen nur gemäß der Lizenzvereinbarungen angefertigt werden.
  • Dem Besitzer räumen wir das Recht ein, die Hilfedateien für die Nutzung als Handbuch in unveränderter Form auf Papier zu bringen und zu vervielfältigen, so wie der „Druck“-Befehl es anbietet. Ferner erlauben wir, die Hilfedateien in unveränderter Form als Datei oder auf Papier an Dritte weiterzugeben mit einem Hinweis auf die intrasoft e. K.
  1. Urheberrecht
  • An der Software, einschließlich aller evtl. Änderungen und Ergänzungen hat die intrasoft e. K. das alleinige Urheberrecht.
  • Eine Weitergabe der Software an Dritte und die Nutzung durch Dritte ist dem Anwender ausdrücklich untersagt. Darunter fallen auch die von der intrasoft e. K. gelieferten Organisationsunterlagen. Im Falle der Zuwiderhandlung, d.h. bei vertragswidriger Weitergabe der Software im ganzen oder in Einzelteilen, verpflichtet sich der Anwender eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten, dann gültigen Kaufpreises an die intrasoft e. K. zu zahlen. Die Geltendmachung zusätzlicher Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.
  • Ein Verkauf der Nutzungsrechte der Software ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die intrasoft e. K. statthaft.
  1. Schriftform
  • Alle Abmachungen, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind und zusätzlich aufgenommen werden, bedürfen der Schriftform und sind von den Vertragspartnern zu unterzeichnen.
  1. Verschwiegenheitspflicht
  • Die intrasoft e. K. und deren Mitarbeiter verpflichten sich, alle bei der Bearbeitung von Aufträgen bekannt gewordenen Daten streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
  • Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Die Anwendung des einheitlich internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  • Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird Olsberg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  1. Sonstige Vereinbarungen
  • Bei gänzlicher oder teilweiser Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt.